Das Verkehrswertgutachten wird auf der Grundlage der Wertermittlungsverordnung erstellt.
Die Definition des Verkehrswertes nach § 194 BauGB lautet:
"Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen
Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen
wäre."
Die Wertermittlung erfolgt nach dem
Der Verkehrswert wird aus dem Ergebnis des herangezogenen Verfahrens unter Berücksichtigung der Lage auf dem Grundstücksmarkt bemessen.
Die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens verlangt eine sachverständige Beurteilung zahlreicher Einflussfaktoren, spezifisches Fachwissen und spezifische Fachkenntnisse.
Ein Sachverständiger für Immobilienbewertung sollte zur Ermittlung des Verkehrswertes eingeschaltet werden bei:
Die Immobilienbewertung läuft folgendermaßen ab:
Folgende Unterlagen werden für die Immobilienbewertung benötigt:
Das Kurzgutachten beschränkt sich auf die reine Wertermittlung, unter Verzicht auf die ausführliche Beschreibung und die Fotodokumentation. Geeignet ist das Kurzgutachten als aussagekräftige Grundlage für Kauf- oder Verkaufsentscheidungen. Nicht geeignet ist das Kurzgutachten zur Vorlage bei öffentlichen Ämtern und vor Gericht sowie bei Konfliktsituationen.
Das Honorar für ein ausführliches Verkehrswertgutachten bzw. ein Kurzgutachten erfragen Sie bitte direkt bei mir.
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