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Architekturbüro

Jutta Katzenberger

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ARCHITEKTURBÜRO // KATZENBERGER
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VERKEHRSWERTGUTACHTEN / IMMOBILIENBEWERTUNG

WERTERMITTLUNG VON BEBAUTEN  UND UNBEBAUTEN GRUNDSTÜCKEN

Das Verkehrswertgutachten wird auf der Grundlage der Wertermittlungsverordnung erstellt.

 

Die Definition des Verkehrswertes nach § 194 BauGB lautet:
"Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre."

 

Die Wertermittlung erfolgt nach dem

  • Vergleichswertverfahren (vergleichbare Objekte oder Grundstücke)
  • Ertragswertverfahren (Mieten, Bewirtschaftungskosten, Vertragsverhältnisse, Bodenwerte)
  • Sachwertverfahren (Herstellungskosten, Wertminderungen, Bodenwerte)
  • oder nach mehreren dieser Verfahren.

 


Der Verkehrswert wird aus dem Ergebnis des herangezogenen Verfahrens unter Berücksichtigung der Lage auf dem Grundstücksmarkt bemessen.

VERKEHRSWERTGUTACHTEN

 

Die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens verlangt eine sachverständige Beurteilung zahlreicher Einflussfaktoren, spezifisches Fachwissen und spezifische Fachkenntnisse.

 


Ein Sachverständiger für Immobilienbewertung sollte zur Ermittlung des Verkehrswertes eingeschaltet werden bei:

  • Kauf oder Verkauf von bebauten oder unbebauten Grundstücken, bzw. Immobilien
  • Erb- und familienrechtliche Auseinandersetzungen
  • Steuerlichen Themen
  • Betriebsaufgaben

 

Die Immobilienbewertung läuft folgendermaßen ab:

  • Vorbesprechung, Anlass der Bewertung, Wertermittlungsstichtag
  • Angebot und Beauftragung
  • Zusammenstellung der Unterlagen
  • Sichtung der Unterlagen
  • Begehung des Bewertungsobjektes
  • Erstellung des Gutachtens
  • Übersendung des Gutachtens

 

Folgende Unterlagen werden für die Immobilienbewertung benötigt:

  • Grundstücksgröße
  • Auszug aus der Flurkarte
  • Aktueller Grundbuchauszug (Abteilung I und II)
  • Wohnflächenberechnung und / oder Pläne (Baugenehmigung)
  • Miteigentumsanteil bei Eigentumswohungen (Teilungserklärung)
  • Mietverträge bei vermieteten Einheiten
  • Heizkostenabrechnungen

KURZGUTACHTEN

Das Kurzgutachten beschränkt sich auf die reine Wertermittlung, unter Verzicht auf die ausführliche Beschreibung und die Fotodokumentation. Geeignet ist das Kurzgutachten als aussagekräftige Grundlage für Kauf- oder Verkaufsentscheidungen. Nicht geeignet ist das Kurzgutachten zur Vorlage bei öffentlichen Ämtern und vor Gericht sowie bei Konfliktsituationen.


Das Honorar für ein ausführliches Verkehrswertgutachten bzw. ein Kurzgutachten erfragen Sie bitte direkt bei mir.

 

 

 

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